Privatpersonen

Gerade Privatpersonen werden traditionell in unserer Kanzlei nicht nur besonders geschätzt sondern nach ihren Wünschen und Bedürfnissen individuell betreut. Unsere Leistungen der Steuerberatung und der Rechtsberatung decken ihre rechtlichen und steuerlichen Belange vollumfänglich ab.

Wir stellen Ihnen hier gerne vor, was wir in einigen Aspekten der umfassenden Beratung von Privatpersonen in unsere Überlegungen einbeziehen und anbieten.

Nachfolgeberatung

Nachfolge bedeutet gleichzeitig Vorsorge – für sich selbst, für die nachfolgenden Generationen oder auch nur im Interesse des nachhaltigen Erhalts des Vermögens. Konkret gehören für uns die folgenden Aspekte zu einer umfassenden und erfolgreichen Nachfolgeberatung:

  • Private Vorsorgedokumente (Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügung), Patientenverfügungen, aber auch private Notfallpläne
  • Erarbeitung und Gestaltung von (steueroptimalen) Nachfolgekonzepten
  • Gestaltungsmaßnahmen zur Verringerung der Erbschaft- und Schenkungsteuer und/oder der Pflichtteilsbelastung
  • Testamente, Ehe- und Erbverträge, Schenkungsverträge
  • Pflichtteilsverzichtsverträge
  • Gründung von Stiftungen, gegebenenfalls auch deren Betreuung
  • Erbauseinandersetzungsvereinbarungen
  • Testamentsvollstreckungen
  • Erstellung der notwendigen Steuererklärungen einschließlich Bewertungsgutachten sowie Durchführung gegebenenfalls notwendiger außergerichtlicher und gerichtlicher Verfahren

Immobilien

Immobilien sind allgegenwärtig, das beliebteste Anlageobjekt und machen häufig den größten Teil des Vermögens aus. Gerade deshalb gibt es viele Berater, die Erfolg durch ihre Tipps versprechen. Nicht zuletzt unsere Erfahrung mit den Folgen falscher Entscheidungen hat uns zu besonderer Immobilienexpertise verholfen. Vielfach unterschätzt wird auch das Thema der noch immer aktuellen Einheitsbewertung – zu kompliziert für viele Berater, aber von erheblicher langfristiger Bedeutung für die Steuerlast.

Wir verfügen über Expertise nicht nur bei der Einheitsbewertung, sondern auch bei anderen Bewertungsanlässen, wie dem Kauf und Verkauf von Immobilien, im gewerblichen Miet- und Pachtrecht sowie bei der Gestaltung und Beendigung von Betriebsaufspaltungen. Dabei beraten wir sowohl Unternehmen hinsichtlich ihrer selbst genutzten Immobilien als auch Investoren und andere im Bereich der Immobilienwirtschaft tätige Unternehmen. 

Eine Auswahl unserer speziellen Leistungen im Bereich Immobilien:

  • Steuerlichen Optimierung bei der Einheitsbewertung/Grundsteuer
  • Immobilienbewertungen für verschiedene steuerliche Zwecke
  • Transaktionen von Immobilien und Immobilienportfolien
  • Due-Diligence-Prüfungen bei Immobilientransaktionen
  • Entwurf und Prüfung von Immobilien- und Grundstückskaufverträgen
  • Entwurf und Prüfung von gewerblichen Miet- und Pachtverträgen
  • Führen von Vertragsverhandlungen
  • Gestaltungsberatung in komplexen Grundstückssituationen
  • Rechtsstreitigkeiten im gewerblichen Mietrecht und im Grundstücksrecht

Ein Tipp noch am Rande: Seien Sie vorsichtig, wenn Ihnen eine Immobilie mit dem Argument des Steuersparens angeboten wird: Den Vorteil haben häufig Andere schon abgeschöpft.
 

Family Office

Für manche unserer Mandanten gehört der Begriff "Family Office" nicht zu ihrem Sprachgebrauch – und das obwohl sie unsere Leistungen in diesem Bereich oft schon seit Jahrzehnten in Anspruch nehmen. Wir werden mit diesen Aufgaben betraut, weil wir das Vertrauen unserer Mandanten haben.

Nicht nur sehr große Vermögen sind häufig komplex strukturiert. Den Überblick zu behalten und richtige Entscheidungen zu treffen, kann oft mühsam sein. Hier ist ein Berater, der das Ganze im Blick hat äußerst hilfreich – besonders wenn er auch rechtliche und steuerliche Aspekte berücksichtigen kann.

Die Funktion eines “Family Office“ übernehmen wir für unsere Mandanten unter anderem in den folgenden Bereichen:

  • Analyse des Vermögens und Erstellung eines Vermögensstatus
  • Abgleich der Vermögensstruktur mit dem Versorgungsbedarf und der Lebensplanung des Mandanten
  • Unterstützung bei der Auswahl externer Vermögensverwalter und deren Überwachung
  • Unterstützung bei einem angestrebten Unternehmenserwerb – Suche, Auswahl und Beurteilung von Zielobjekten
  • Übernahme von Funktionen als Aufsichtsrat, Beirat oder Stiftungsrat
  • Notfallplanung einschließlich Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
  • Entwicklung einer Vermögensstrategie, die Verbesserungen der Struktur ebenso einbezieht, wie die Einbindung nachfolgender Generationen
  • Gestaltung der Vermögensnachfolge zu Lebzeiten, Testamentsgestaltung, Übernahme von Testamentsvollstreckungen
  • Beratung bei Überlegungen zur Errichtung von Stiftungen zu Lebzeiten oder von Todes wegen, gegebenenfalls auch spätere Betreuung dieser Stiftungen
  • Prüfung und Überwachung der Führung von Stiftungen