Leistungen

Steuerberatung

Die Steuerberatung bildet den Kern unseres Leistungsspektrums.

Steuerliche Beratung geht nach unserem Verständnis weit über die pflichtgemäße Erstellung von Steuererklärungen und die Ermittlung der Einkünfte hinaus. Beraten kann nur, wer seinen Mandanten mit dessen Belangen und Zielen kennt und für ihn auch in die Zukunft schaut. Nur so lassen sich Risiken identifizieren und vermeiden, aber auch Chancen erkennen und ergreifen. Wir nennen das aktive, gestaltende Beratung – und zwar sowohl im operativen "Tagesgeschäft" als auch bei weitreichenden strategischen Entscheidungen.

Das steuerliche Umfeld, das von ständigem Wandel und Komplexität geprägt ist, stellt ohne Zweifel sehr hohe Anforderungen an diese Art der Steuerberatung. Vor allem die Steuerabteilung der ATG unterstützt deshalb die einzelnen

Berater bei ihrer täglichen Arbeit mit hochspezialisierter Expertise. Und wenn es notwendig wird, setzten wir die berechtigten Interessen unserer Mandanten nicht nur im Rahmen von Betriebsprüfungen sondern auch auf dem Rechtsweg durch.

Die Umsetzung steuerlicher Vorschriften setzt vielfach profundes Wissen aus dem Bereich der Bilanzierung sowie fundiertes rechtliches Verständnis voraus. Die in der ATG permanent gelebte Zusammenarbeit mit Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten bietet unseren Mandanten die Gewähr dafür.

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Wirtschaftsprüfung

Zum elementaren Leistungsspektrum unserer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gehört natürlich die Durchführung betriebswirtschaftlicher Prüfungen, insbesondere die Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen nach nationalen und internationalen Vorschriften.

Unabhängig davon, ob die Prüfung aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder freiwillig erfolgt, versuchen wir für unsere Mandanten neben dem obligatorischen "Testat" einen Mehrwert zu generieren. Wir sehen die Prüfung stets als Chance zur Aufdeckung von Schwachstellen im Unternehmen und versuchen daraus Vorschläge zur Verbesserung und Weiterentwicklung von Prozessen zu entwickeln.

Selbstverständlich sind wir als gesetzlicher Abschlussprüfer bei der Wirtschaftsprüferkammer registriert und nehmen am gesetzlich vorgesehenen Qua-

 

litätskontrollverfahren teil. Auch der Einsatz modernster Prüfsoftware ist für uns "Standard" – nicht erst seit die Digitalisierung in aller Munde ist.

Die inzwischen klaren Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Prüfung und Beratung erlauben es weiterhin, dass wir uns im Kern als Berater verstehen. Im Rahmen der bestehenden Vorschriften zeigen wir unseren Mandanten auch als Abschlussprüfer Alternativen auf und haben die vielschichtigen Konsequenzen bezüglich Steuern, Rating und Offenlegung im Blick.

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Rechtsberatung

Die Anwälte verstehen sich ebenso wie die Steuerberater und Wirtschaftsprüfer der ATG in erster Linie als Berater – eben als Rechtsberater. Ein klarer Grundsatz ist, dass die besten Verträge solche sind, die Streit nicht auslösen, sondern vermeiden – und bei der Abfassung solcher Verträge beraten wir unsere Mandanten.

Die ATG ist in der Rechtsberatung als Wirtschaftskanzlei für den Mittelstand ausgerichtet. Den Schwerpunkt bilden diejenigen Rechtsgebiete, die Berührungspunkte zur Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung bilden. In diesem Rahmen decken wir alle Bereiche des unternehmens- und unternehmerbezogenen

Rechts ab. Neben der Beratung bei rechtlichen Gestaltungen und der Konzeption von Verträgen unterstützen wir unsere Mandanten auch bei Verhandlungen mit Geschäftspartnern.

Und wenn es notwendig werden sollte, streiten wir für unsere Mandanten selbstverständlich auch vor Gericht mit der dafür notwendigen Erfahrung.

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