Wirtschaftsprüfung

Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen

Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen nach nationalen und internationalen Vorschriften - aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Vorgaben sowie auf freiwilliger Grundlage.

Sonderprüfungen

Wir bieten verschiedenste Arten von Sonderprüfungen an: Auf gesetzlicher Grundlage z. B. nach HGrG, MaBV, EEG oder KWKG sowie Gründungs- oder Umwandlungsprüfungen. Auf der Grundlage vertraglicher Vereinbarungen oder aus anderen Anlässen prüfen wir etwa Businesspläne, Fortführungsprognosen und

Sanierungsgutachten. Unterschlagungsprüfungen führen wir natürlich durch – damit es nicht soweit kommt, empfehlen wir unseren Mandanten aber präventiv die Überprüfung ihres internen Kontrollsystems.

Unternehmensbewertung

Die Unternehmensbewertung wird oft als “Königsdisziplin“ der Wirtschaftsprüfer bezeichnet. Unsere Kompetenz in diesem Bereich können wir nicht nur durch die Erstellung ausführlicher Gutachten unter Beweis stellen – wenn wir als gerichtlich bestellte Gutachter tätig werden, ist das obligatorisch. Wir verfolgen auch gerne pragmatische, praxisorientierte Ansätze, die unsere Mandanten

 

sehr schätzen. Es kommt immer auf den Anlass an – wir bieten die passende Lösung. Bei Bedarf unterstützen wir unsere Mandanten dann auch aktiv bei der Durchsetzung eines gefundenen Wertes.