Über die Grenze

Was in Deutschland womöglich noch Routine ist, kann beim Schritt über die Grenze bereits komplexen Beratungsbedarf schaffen. Fragestellungen ergeben sich dann nicht nur im Ausland, sondern führen plötzlich auch in Deutschland zu vollkommen neuen Rahmenbedingungen. Wir haben deshalb Experten, die auch in solchen Situationen und Zusammenhängen verlässlich und kompetent beraten. Das hilft Unternehmern, die international aktiv werden (möchten) oder Geschäftsbeziehungen zu ausländischen Firmen aufnehmen. Aber auch bei schon länger bestehenden internationalen Tätigkeiten kann

 

sich immer wieder Beratungsbedarf ergeben – sei es, weil sich Gesetze ändern oder aber eine Betriebsprüfung ansteht.

Im Ausland stehen Kollegen unserer internationalen Kooperation GGI mit Rat und Tat zur Seite. Die ausländischen Kollegen kennen wir dabei teilweise aus der bisherigen Zusammenarbeit oder gemeinsam besuchten Veranstaltungen gut, sodass eine Beratung - beispielsweise unter unserer Federführung - schnell und professionell erfolgen kann. Für unsere Mandanten ist das die einfachste Art, ihre steuerlichen Belange im Ausland zu regeln.

Global Mobility Service

Die Zahl grenzüberschreitend tätiger Mitarbeiter steigt auch im mittelständischen Bereich schon seit Jahren kontinuierlich an. Egal, ob im grenznahen Bereich gependelt wird, ob ein Mitarbeiter für einen Unternehmensverbund in mehreren Staaten unterwegs ist (sog. Multi State Workers) oder ob Mitarbeiter für längere Zeit ins Ausland geschickt werden: Immer sind steuerliche, sozialversicherungs- und arbeitsrechtliche Vorschriften aller beteiligten Länder zu beachten. Bei Unkenntnis der Rechtslage kann hier viel falsch gemacht werden. So kommt es häufig vor, dass durch die staatenübergreifende Tätigkeit Verpflichtungen ausgelöst werden, denen sich Unternehmen gar nicht bewusst sind. In den letzten Jahren zeigt sich, dass Probleme häufiger entdeckt werden - auch die Finanz- und Sozialverwaltungen vieler Länder haben sich weiterentwickelt und setzen Regelungen verstärkt durch.

Die Anforderungen an die Compliance des Unternehmens – also sich in der jeweiligen Jurisdiktion regelkonform zu verhalten – wachsen und werden komplexer. Für die Unternehmen ist eine rechtssichere Gestaltung und Abwicklung unerlässlich, nicht nur um das Risiko von Steuernachzahlungen oder Strafen gegen das Unternehmen und seine Organe zu minimieren, sondern auch um wertvolle Mitarbeiter vor Problemen zu schützen – deren persönliche Pflichten sind vielfach ebenfalls betroffen.

Wir beraten Sie zuverlässig und wenn nötig in enger Kooperation mit unseren internationalen Partnern von GGI in steuerlichen, arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen. Sie haben nur einen Ansprechpartner, der sich um Ihr Anliegen kümmert. Den Rest erledigen wir für Sie.

 

Was wir für Sie tun können:

  • Steuerliche und arbeitsvertragliche Gestaltung grenzüberschreitender Arbeitnehmersachverhalte
  • Compliance-Prüfungen in Bezug auf bestehende Arbeitsverhältnisse
  • Beratung zu internen Compliance-Mechanismen
  • Beurteilung lohnsteuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Sachverhalte
  • Erstellung deutscher Lohnabrechnungen mit Auslandsbezug
  • Sozialversicherungsmeldungen und Beitragszahlungen im Inland
  • Koordinierung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen im In- und Ausland
  • Aufteilung des Arbeitslohns zwischen verschiedenen Ländern in Kooperation mit unseren Partnerkanzleien
  • Vergleichsberechnungen und Umsetzung von Nettolohnvereinbarungen
  • Transfer Pricing bei Arbeitnehmerüberlassungen im Konzern
  • Betreuung bei Betriebsprüfungen

Auslandsengagement deutscher Unternehmen

Unternehmen, die ihr Tätigkeitsfeld ins Ausland ausweiten oder gar auslagern möchten, brauchen in aller Regel umfassende Beratung. Ob neue Märkte erschlossen oder Produktionsstandorte verlagert werden sollen: Immer stellt sich die Frage, auf welche rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen man im jeweiligen Land trifft. Die Frage, in welcher (Rechts-)Form der Schritt ins Ausland gewagt wird, muss immer vorher geklärt sein.

Wir unterstützen unsere Mandanten bei diesem Prozess. Von der ersten Planung bis zur konkreten Umsetzung sind unsere Experten die richtigen Partner. Um Abläufe zu vereinfachen und Missverständnisse zu vermeiden, können wir gemeinsam mit unseren internationalen Partnern von GGI sowohl aus deutscher als auch aus ausländischer Sicht für eine optimale Planung und Umsetzung sorgen.

 

Der Gang über die Grenze eröffnet folgende Beratungsfelder:

  • Wahl der Organisationsform im Ausland
  • Vertragsgestaltungen in Hinblick auf das Auslandsengagement
  • Grenzüberschreitender Mitarbeitereinsatz
  • Umgang mit rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen im Ausland
  • Gewinnabgrenzung und Verrechnungspreise
  • Würdigung des Auslandsengagements aus deutscher steuerlicher Sicht (Wegzugsbesteuerung, Funktionsverlagerung, Hinzurechnungsbesteuerung)

Betreuung inländischer Betriebsstätten

Wird ein ausländisches Unternehmen ohne Gründung einer deutschen Gesellschaft in Deutschland tätig, kommt es häufig zu einer deutschen (steuerlichen) Betriebsstätte. Möglicherweise ist auch eine Zweigniederlassung anzumelden oder es ergeben sich weitere rechtliche Fragestellungen.

Ein Team aus mit Auslandssachverhalten vertrauten Personen steht diesen Unternehmen in unserem Haus für die Abwicklung aller steuerlichen und rechtlichen Verpflichtungen in Deutschland zur Verfügung.

 

Wir kümmern uns für Sie um:

  • Betriebsstättengewinnermittlung einschließlich Gewinnabgrenzung
  • Abgabe aller notwendigen Steuererklärungen
  • Erfüllung der Anzeige- und Veröffentlichungspflichten
  • Mitarbeiter in Deutschland
  • alle notwendigen Verträge in Deutschland
  • Betriebsprüfungen und wenn notwendig Streitigkeiten mit dem deutschen Finanzamt
  • Beilegungen rechtlicher Streitigkeiten

Verrechnungspreise

International tätige Unternehmen unterliegen unterschiedlich hohen Steuerbelastungen in den verschiedenen Ländern. Selbstverständlich sollten deshalb Gewinne tendenziell in Konzernunternehmen oder Betriebsstätten der Staaten mit geringerer steuerlicher Belastung anfallen. Die Aufteilung des Gesamtergebnisses einer Unternehmensgruppe ist insbesondere von den internen Verrechnungspreisen abhängig. Vornehmlich steuerlich motivierten Gewinnverschiebungen in Niedrigsteuerländer wird jedoch quasi weltweit entgegengewirkt: Verrechnungspreise erkennen die Finanzverwaltungen steuerlich nur dann an, wenn diese weitestgehend Marktpreisen entsprechen und dem so genannten Fremdvergleich standhalten. Dazu existieren sowohl in nationalen Steuerordnungen als auch in internationalen Abkommen umfangreiche Regelungen, wie solche fremdüblichen Verrechnungspreise zu ermitteln sind.

Aber auch ungeachtet steuerlicher Vorgaben sollten international agierende Unternehmen daran interessiert sein, gruppeninterne Preise möglichst wirtschaftlich sinnvoll zu gestalten. Denn auch die Beurteilung der Leistungsfähigkeit einzelner Einheiten sowie deren Steuerung – gegebenenfalls einschließlich der erfolgsabhängigen Vergütung lokaler Ge-

schäftsführer – gelingen nur, wenn interne Preise nach festen und (jenseits des Steuerrechts) sinnvollen Regeln gestaltet werden.

Für Unternehmen stellen Verrechnungspreise heute eine enorme Herausforderung dar. Den richtigen Verrechnungspreis kennt niemand: Es gilt daher Wege zu finden, die internen Verrechnungspreise so zu gestalten, dass die steuerlichen Risiken von Mehrbelastungen nach Betriebsprüfungen sowie internationaler Doppelbesteuerung reduziert werden.

Unser Ansatz zum Thema Verrechnungspreise ist ein pragmatischer, der sich in der Praxis aber bewährt hat:

Gemeinsam mit unseren Mandanten erarbeiten wir die tatsächliche Ermittlung der Verrechnungspreise, wobei neben steuerlichen Aspekten insbesondere auch die Praktikabilität im Alltag eine große Rolle spielt. Die Preise müssen tagtäglich ohne großen Aufwand ermittelt und verrechnet werden können.

Im Anschluss daran helfen unsere Verrechnungspreisexperten bei der Erstellung einer Verrechnungspreisdokumentation, die allen formalen Anforderungen der Finanzverwaltung gerecht wird und den Betriebsprüfer ausreichend informiert. Dadurch

schaffen wir mit Augenmaß eine gute Ausgangsbasis für spätere Verhandlungen: Die Dokumentation hat keinen Selbstzweck, sondern soll steuerliche Risiken für das Unternehmen reduzieren – nicht mehr, aber selbstverständlich auch nicht weniger.

Natürlich verteidigen wir Ihre Verrechnungspreise auch im Rahmen von Betriebsprüfungen und unterstützen Sie auch bei einem Rechtsstreit oder einem Verständigungsverfahren, sollte das notwendig werden.

Umsatzsteuer bei grenzüberschreitenden Sachverhalten

Nach wie vor wird der Umsatzsteuer deutlich weniger Aufmerksamkeit zuteil, als den Ertragsteuern. Gerade bei grenzüberschreitenden Sachverhalten ist dies eine Nachlässigkeit, die teuer werden kann. Egal ob Leistungen zu Unrecht ohne Umsatzsteuer verrechnet werden oder Umsatzsteuer bezahlt wird, die wider Erwarten nicht erstattet wird: Teure Überraschungen in Betriebsprüfungen drohen!

Wir haben deshalb in unserer Kanzlei Experten, die sich intensiv mit der Umsatzsteuer befassen. Gerade bei grenzüberschreitenden Sachverhalten ist die exakte Kenntnis der Rechtslage notwendig, aber auch praktisches Geschick in der Umsetzung unerlässlich.

 

Kommen Sie auf uns zu, wenn Sie

  • grenzüberschreitende Sachverhalte richtig beurteilt haben möchten,
  • wir Ihre Mitarbeiter bei der Rechnungsstellung und bei der Prüfung von Rechnungen allgemein oder im konkreten Einzelfall unterstützen sollen,
  • Sie bereits im Streit mit dem Finanzamt liegen – wir streiten uns gerne für Sie
  • Unterstützung im Ausland brauchen – wir helfen Ihnen mit einem unserer Partner von GGI.