Steuerberatung

Steuererklärungen und -anmeldungen

Wir erstellen für unsere Mandanten alle Arten von Steuererklärungen und -anmeldungen. Dabei konzentrieren wir uns nicht nur auf die zuverlässige und effiziente Abwicklung laufender Erklärungen in den Hauptsteuerarten Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer. Auch die Bearbeitung komplexer und/oder ausgefallener Sachverhalte stellt mit der bei uns vorhandenen Erfahrung kein Problem dar. Von der Einheitswerterklärung, über Erbschaft- und

Schenkungsteuererklärungen bis hin zur Anmeldung von Lohnsteuer und anderen Abzugssteuern: Wir unterstützen Sie dabei, Ihren Pflichten vollumfänglich nachzukommen und haben dabei immer auch das optimale Ergebnis für Sie im Auge.

So sind Sie im Rahmen der Deklarationsberatung bei uns immer in den besten Händen.

Buchhaltungen und Jahresabschlüsse

Neben der klassischen Erstellung von Jahresabschlüssen und der Ermittlung steuerlicher Gewinne (auch Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen) bieten wir die Übernahme der Finanzbuchhaltung einschließlich etwa gewünschter Kostenstellenrechnung oder Controlling-Funktionen an. Zur großen Zufriedenheit unserer Mandanten setzen wir dabei auch modernste IT-Systeme wie zum Beispiel

den digitalen Belegaustausch ein. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind durch Schulungen ständig auf dem neuesten Stand. Nicht nur kleinere und mittlere Unternehmen wissen diesen Service seit langem zu schätzen und sparen sich Zeit, Geld und Nerven.

Tax Compliance

Wir unterstützen Sie mit unserem gesamten Wissen und unserer Erfahrung bei der Einrichtung eines Tax-CMS oder überprüfen ein bereits eingerichtetes System auf seine Tauglichkeit. Wir analysieren Ihre aktuelle Situation, ermitteln

Ihre individuellen Steuerrisiken, geben Ihnen Lösungsansätze und entwickeln mit Ihnen eine Tax-Compliance-Richtlinie.

Gestaltungsberatung

Steuerberatung darf sich nach unserem Verständnis nicht darin erschöpfen, den steuerlichen Pflichten bestmöglich nachzukommen. Vielmehr gilt es, Sachverhalte so zu gestalten, dass keine unnötigen Steuern bezahlt und gleichzeitig steuerliche Risiken weitestgehend reduziert werden.

Wir begleiten zum Beispiel Vermögensnachfolgen (Schenkung, Testamentserrichtung), Kauf- und Verkaufstransaktionen, Unternehmensgründungen oder Unternehmensumstrukturierungen.

Unsere Mandanten zählen nicht nur dann auf uns, wenn es darum geht, erledigte Sachverhalte nachträglich zu würdigen. Schon im Vorfeld stehen wir mit Erfahrung und Rat zur Seite – für ein bestmögliches Ergebnis im Interesse unserer Mandanten.

 

Begleitung von Betriebsprüfungen

Steuerliche Prüfungen sind - zumindest bei Unternehmen - fast unvermeidbar. Vermeidbar sind jedoch Steuernachzahlungen auf der Grundlage unzutreffender, nachlässig ermittelter oder überschießender Feststellungen der Prüfer. Vielfach sind Sachverhalt und Rechtslage auch nicht so eindeutig, dass nicht noch Verhandlungsspielraum bestünde.

 

Aus diesem Grund begleiten wir Betriebsprüfungen bei unseren Mandanten von Anfang an eng. Von der Ankündigung der Prüfung bis zur Schlussbesprechung: Wir kämpfen für einen bestmöglichen Ausgang der Prüfung. Erfahrung, taktisches Geschick, Verhandlungsstärke und manchmal auch das nötige Fingerspitzengefühl führen dazu, dass nicht jede Feststellung auch tatsächlich mit einer Steuernachzahlung endet.

Einspruchs- und Klageverfahren

Nicht immer gelingt eine Einigung mit dem Finanzamt. Sei es eine unklare Rechtslage, eine geäußerte Meinung der Finanzverwaltung, die möglicherweise nicht haltbar ist, oder einfach nur fehlendes Verständnis des Finanzamts für den Sachverhalt: Manchmal sind rechtliche Schritte unumgänglich.

Wir begleiten unsere Mandanten im Rechtsbehelfsverfahren beim Finanzamt, aber auch bei Klagen vor allen Instanzen der Finanzgerichtsbarkeit. Gerichts-

 

verfahren sind immer mit Risiken verbunden, weshalb wir zum Vorteil unserer Mandanten alle Möglichkeiten ausschöpfen, Einigungen im außergerichtlichen Verfahren zu erzielen. Zur Durchsetzung Ihrer Rechte, scheuen wir Klagen vor dem Finanzgericht aber nicht und verfügen hier deshalb auch über die notwendige Erfahrung.

Internationales Steuerrecht

Das internationale Steuerrecht gewinnt stetig an Bedeutung. Einerseits für Unternehmen und Privatpersonen, da die internationale Mobilität schon seit Jahren stark ansteigt. Aber auch seitens der Finanzverwaltungen liegt der Fokus verstärkt auf der richtigen Würdigung grenzüberschreitender Sachverhalte. Daher ist bei Vorgängen mit internationalem Bezug sorgfältig darauf zu achten, dass dem (häufig zumindest teilweise fortgeltenden) Besteuerungsrecht Deutschlands auch Rechnung getragen wird, um spätere unliebsame Überraschungen zu vermeiden. Fast noch wichtiger ist, dass nicht schon durch den Gang ins Ausland eine zusätzliche Steuerbelastung in Deutschland ausgelöst wird.

Unsere Experten im internationalen Steuerrecht stehen Ihnen beispielsweise bei folgenden Fragen zur Seite:

Internationale Arbeitnehmerbesteuerung

Beim Gang ins Ausland: Wegzugsbesteuerung und Funktionsverlagerung

Gewinnabgrenzung und Verrechnungspreissysteme

Internationale Erbfälle und Schenkungen

Umsatzsteuer

Steuerliche Pflichten müssen aber nicht nur in Deutschland, sondern auch im Ausland eingeplant und erfüllt werden. Dort stehen uns und Ihnen Kollegen der internationalen Kooperation GGI zur Verfügung. Diese ausländischen Kollegen kennen wir dabei teilweise aus der bisherigen Zusammenarbeit oder gemeinsam besuchten Veranstaltungen gut, sodass eine Beratung - beispielsweise unter unserer Federführung - schnell und professionell erfolgen kann. Für unsere Mandanten ist das die einfachste Art, ihre steuerlichen Belange im Ausland zu regeln.

Bewertungen für steuerliche Zwecke

In vielen Steuerarten spielt der Wert von Unternehmen, Immobilien oder anderen Vermögenswerten eine erhebliche Rolle. Die anzuwendenden Vorschriften zur Ermittlung des Werts unterscheiden sich dabei erheblich. Auch im Falle steuerlicher Bewertungsvorschriften gilt: Bei der Bewertung gibt es immer Spielräume. Es ist deshalb wichtig, steuerliche Vorgaben nicht vorschnell und unüberlegt anzuwenden, sondern deren Einsatz im Einzelfall optimal zu gestalten. Manchmal sind Werte auch Verhandlungssache.

Zu Ihrem Vorteil bringen wir unsere Erfahrung in den folgenden Bewertungsfeldern gerne ein:

  • Bewertungen für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer
  • Einheitswerte für Zwecke der Grundsteuer
  • Bedarfswerte für Zwecke der Grunderwerbsteuer in Umstrukturierungsfällen
  • Ermittlung und Verhandlung von Einlage- und Entnahmewerten
  • Allokation von Gesamtkaufpreisen