Vereine, Stiftungen & Kommunen

Unter den Schlagwörtern "Non Profit" und "Public Sector" werden eine Vielzahl von Organisationen unterschiedlichster Größe, Zwecksetzung und Vermögensausstattung zusammengefasst. Diese Einheiten agieren keineswegs im rechtsfreien Raum und werden vielfach mit Steuern belastet – und das obwohl hier meist die erwerbswirtschaftliche Ausrichtung nicht im Vordergrund steht. Sie haben an vielen Stellen nicht nur die "normalen" steuerlichen und rechtlichen

Vorgaben zu beachten, sondern unterliegen daneben ganz spezifischen Sonderregelungen. Wir haben Experten, die sich um die zielorientierte SteuerberatungWirtschaftsprüfung und Rechtsberatung solcher Einheiten kümmern.

Ein besonderer Service für Einrichtungen der öffentlichen Hand stellt unsere regelmäßig erscheinende Informationsschrift "Public Sector aktuell" dar.

Gemeinnützigkeitsrecht

Das Gemeinnützigkeitsrecht ist eines der kompliziertesten Bereiche des deutschen Steuerrechts! Auch wenn gemeinnützige Organisationen in der Vergangenheit kaum im Fokus der Finanzämter standen, hat sich auch die Finanzverwaltung stetig weiterentwickelt. Wie andere Steuerpflichtige auch, muss daher auch jede gemeinnützige Organisation darauf achten, die Regelungen richtig anzuwenden, um steuerliche Risiken zu minimieren. Ohne fundiertes Spezialwissen sind die bei gemeinnützigen Organisationen auftretenden Fragen jedoch kaum zutreffend zu lösen. Die Kenntnis der schier ausufernden Detailregelungen reicht dafür nicht aus – um solide beraten zu können, ist zudem umfassende praktische Erfahrung in diesem Spezialgebiet notwendig. Mehr noch als in

vielen anderen Bereichen, gilt es hier ganz besonders, kaum zu durchdringende theoretische Anforderungen so auszugestalten, dass die Organisationen weiterhin handlungsfähig bleiben und ihrem Zweck nachkommen können.

Durch die jahrelange Begleitung vieler gemeinnütziger Mandanten haben wir erhebliches Know How in diesem Bereich aufgebaut. Wir kennen den Umgang der Finanzämter mit den gemeinnützigkeitsrechtlichen Themen und können daher helfen, die steuerlichen Anforderungen mit Augenmaß umzusetzen.

Vereins- und Stiftungsrecht

Bei der Beratung von Vereinen und Stiftungen stehen häufig steuerliche Themen im Vordergrund. Aber auch rechtliche Aspekte sind dabei stets zu beachten – hierfür stehen wir unseren Mandanten mit entsprechender Expertise zur Verfügung.

Bei Vereinen unterstützen wir mit unserer großen Erfahrung bei Satzungsgestaltung und -optimierung. Eine gelungene Satzung kann des Vereinsleben erheblich erleichtern, Klarheit schaffen und vor allem auch Risiken vermeiden. Wenn notwendig, stehen wir Ihnen auch bei einem Streit mit den Zuständigen beim Vereinsregister zur Seite.

Noch zentraler ist die Satzungsgestaltung bei Stiftungen – schließlich ist eine solche idealerweise "für die Ewigkeit" konzipiert. Auch hier bringen unsere Berater Erfahrung und die notwendigen kreativen Ideen ein, um das Gewünschte abzubilden – Erfahrung insbesondere auch im Umgang mit Stiftungsaufsichten, die hier regelmäßig auch ein Wörtchen mitreden möchten.

Neben Konzeption und Gestaltung des Rechtskleids von Vereinen und Stiftungen können Sie bei folgenden spezifischen Fragestellungen auf uns zählen:

  • Gründung, Umwandlung und Auflösung von Vereinen
  • Gründung, Umstrukturierungen und Satzungsänderungen bei Vereinen
  • Arbeitsrechtliche Themen bei Vereinen und Stiftungen
  • Organhaftung von Vereins- und Stiftungsvorständen

Besteuerung der öffentlichen Hand

Rechte Tasch, linke Tasche?

Zur Herstellung eines fairen Wettbewerbs unterliegt in Deutschland auch die öffentliche Hand der Besteuerung, sobald Tätigkeiten ausgeübt werden, die nicht mehr dem hoheitlichen Bereich zugeordnet werden können. Dieser Grundsatz ist unumstritten und wird tendenziell eher ausgeweitet als eingeschränkt. Dabei gilt nicht nur, dass die öffentliche Hand keineswegs frei von steuerlichen Pflichten ist – vielmehr ist das einschlägige Regelwerk noch deutlich komplexer als in anderen Bereichen. Komplizierte und schon theoretisch schwer nachvollziehbare gesetzliche Regelungen müssen zu einer praktischen Anwendung gebracht werden. Dazu braucht es eine sehr genaue Kenntnis der Regelungen – aber auch viel Erfahrung. Über diese Voraus-

setzungen verfügen wir! So kann es gelingen, alle Aktivitäten optimal an die steuerlichen Rahmenbedingungen anzupassen und praxistaugliche Lösungen zu finden. Kommunen und kommunale Unternehmen reduzieren dadurch steuerliche Risiken ganz erheblich.

Unser Expertenteam für steuerliche Fragen der öffentlichen Hand berät Sie insbesondere zu nachfolgenden Problemkreisen

  • Identifikation und Besteuerung von Betrieben gewerblicher Art
  • Optimale steuerliche Einbindung kommunaler Unternehmen

 

  • Steuerlicher Querverbund: Optimierung durch Verlustverrechnung
  • Kapitalertragsteuer bei Betrieben gewerblicher Art
  • Umsatzbesteuerung im kommunalen Bereich

Bitte beachten Sie dazu auch unsere regelmäßig erscheinende Informationsschrift "Public Sector aktuell".