Arbeitslohn über Umwege - Steuerliche Einordnung von Drittvorteilen ("Corporate Benefits")
01.08.2025
In der modernen Arbeitswelt gewinnen Zusatzleistungen wie „Family & Friends“-Programme zunehmend an Bedeutung. Unternehmen nutzen diese Angebote, um ihre Attraktivität als Arbeitgeber zu steigern und Mitarbeitenden zusätzliche Anreize zu bieten. Dabei erhalten nicht immer nur die Beschäftigten selbst, sondern teilweise auch deren Angehörige oder Freunde Zugang zu Vergünstigungen – etwa in Form von Rabatten, Gutscheinen oder exklusiven Buchungsportalen.
Was so schön einfach klingt, wirft komplexe steuerliche Fragen auf. Im Zentrum steht die Abgrenzung zwischen steuerpflichtigem Arbeitslohn und nicht steuerbaren Drittzuwendungen. Entscheidend ist, ob ein wirt-schaftlicher Vorteil vorliegt, der dem Arbeitsverhältnis zugeordnet werden kann. Dabei sind zwei Aspekte maßgeblich: der ursächliche Zusammenhang mit der Beschäftigung sowie eine objektive Bereicherung des Arbeitnehmers. Letztere kann auch mittelbar erfolgen, etwa durch ersparte Aufwendungen.
Die steuerliche Bewertung hängt stark vom Einzelfall ab. Eine zentrale Rolle spielt die Exklusivität des Vorteils: Wird ein Rabatt auch einem breiten Kundenkreis gewährt, fehlt es häufig an der nötigen Verknüpfung mit dem Arbeitsverhältnis. Auch die Rolle des Arbeitgebers ist relevant – insbesondere, ob er aktiv an der Vorteilsgewährung mitwirkt oder vertraglich mit dem Drittanbieter verbunden ist.
Zusätzlich erschweren praktische Herausforderungen die steuerliche Einordnung. Arbeitgeber verfügen oft nicht über ausreichende Informationen, um Drittvorteile korrekt zu erfassen oder zu bewerten. Datenschutzrechtliche Vorgaben begrenzen zudem die Möglichkeit, Informationen über die Inanspruchnahme durch Dritte zu erheben. Auch im Lohnsteuerabzugsverfahren bestehen Unsicherheiten, etwa hinsichtlich der Anzeigepflichten und der Bewertung von Sachbezügen. Die steuerliche Behandlung von Drittvorteilen ist damit ein sensibles Thema, das Unternehmen sowohl aus rechtlicher als auch aus organisatorischer Sicht sorgfältig adressieren müssen.