Bei Rechtsänderungen in Bezug auf ausländische Gesellschaften: Immer Anzeigepflichten prüfen!

Überschuldungsprüfung wieder erschwert: Fortführung muss für 12 und nicht mehr nur für 4 Monate überwiegend wahrscheinlich sein.

Hinter "Aufwärtsabfärbung" verbirgt sich ein Risiko für vermögensverwaltende Personengesellschaften - wie es wirkt, ist derzeit offen.

Lichtblick bei der Betriebsvermögensbegünstigung: BFH entschärft zumindest für Handelsunternehmen Berechnungsmodus des 90 %-Tests.

Im Ausland tätige Arbeitnehmer: Rechtliche Rahmenbedingungen von Anfang an im Blick behalten - wir helfen Ihnen gerne!

Wegzugsbesteuerung: Können nach Umzug ins Ausland entstandene Wertminderungen von Beteiligungen bei Verkauf berücksichtigt werden?