Und wenn man denkt es geht nicht mehr, dann kommt das CMS daher…

Bei Entnahmen von Vermietungsobjekten ins Privatvermögen drohen keine "anschaffungsnahen Herstellungskosten" mehr.

Werden Anteile an vermögensverwaltenden Personengesellschaften erworben, ergeben sich individuelle Abschreibungsverläufe für den Erwerber.

Geänderte Bewertungsparameter können ab 2023 zu höheren Werten führen. Das ist besonders bei Privatimmobilien nachteilig.

Das Finanzamt darf nicht einfach so unangekündigt zur Wohnungsbesichtigung kommen!

Moderne Arbeitnehmer stellen ihren Mitarbeitern Gehaltsabrechnungen digital über eine Cloud zur Verfügung. Das ist leichter als man denkt!