Erbschaft- und Schenkungsteuer ist eine Stichtagssteuer!
12.08.2026
Die Erbschaft- und Schenkungsteuer ermittelt sich immer nach den Verhältnissen am Stichtag, in der Regel dem Tag der Schenkung oder dem Todestag. Was danach passiert, spielt höchstens im Fall von Behaltensregelungen oder Sondervorschriften eine Rolle. Das ist in der Praxis gar nicht so eingängig, wie es scheint. Dauert es doch in der Regel mehrere Monate bis sogar Jahre, bis alle Erklärungen abgegeben sind und die Steuer festgesetzt wird. Auch in diesen Fällen ist es unerheblich, wie sich die Werte bis zu diesem Tag entwickelt haben. Die Steuer ist zu bezahlen, auch wenn das Vermögen bis dahin deutlich weniger wert ist. Gleiches gilt in Erbfällen, wenn Erben und Vermächtnisnehmer erst zeitlich verzögert tatsächlich Verfügungsmacht über das Vermögen erhalten. Relevanz kann das besonders bei Kapitalvermögen, z. B. Aktien, haben, aber auch bei Immobilien ist in Einzelfällen ein Wertverfall denkbar. An diesem Grundsatz hat sich auch dadurch nichts geändert, dass der Bundesfinanzhof (BFH) kürz lich für einen Erlass der Steuer entschieden hat, weil der Erbe die Werte des Nachlasses nie erhalten hat. Der Sachverhalt war so besonders gelagert, dass dem Urteil kaum breite Bedeutung zukommen dürfte.
