Nach aktuellem BFH-Urteil stellt die Verschmelzung einer Gewinn- auf eine Verlustgesellschaft keinen Gestaltungsmissbrauch dar.

Bei Gesellschafterfinanzierungen ist ein fremdüblicher Zinssatz zu vereinbaren. Nicht immer sind Bankzinsen ein geeigneter Vergleichsmaßstab.

Sponsoringaufwendungen gelten als Betriebsausgabe, solange der betriebliche Zweck nicht von erheblichen privaten Interessen überlagert wird.

Nicht nur in der Weihnachtszeit stehen bei vielen Unternehmern kleine Gesten und Aufmerksamkeiten wie kostenlose Getränke und Obst für die…

Mit dem DiRUG geht nun auch Deutschland - vor allem in Hinblick auf die Gründung von GmbHs - in Richtung Digitalisierung.

Wer mehrere "kleine" PV-Anlagen betreibt oder neben der PV-Anlagen auf dem eigenen Hausdach weitere PV-Anlagen hat, muss diese nun doch in die…